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Zweck und Aufgabe des Vereins |
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Auszüge aus der Satzung des Fördervereins Gesundheitszentrum Bad Kissingen e.V.  Auszug aus § 1 Name, Sitz 1.) Der Verein führt den Namen „Förderverein Gesundheitszentrum Bad Kissingen e.V.“ 2.) Der Sitz des Vereins ist Bad Kissingen 4.) Geschäftsjahr ist das jeweilige KalenderjahrÂ
§ 2 Zwecke und Aufgaben des Vereins Zweck des Vereins ist es, einen aktiven Beitrag zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege in Stadt und Landkreis Bad Kissingen zu leisten. Dies gilt insbesondere für die- Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Berufsbildungsmaßnahmen in Gesundheitsberufen sowie für die Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gesundheitssektor. Über die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgen regelmäßige Publikationen. Soweit Tagungen und Lehrveranstaltungen im Rahmen des Vereinszweckes durchgeführt werden, sollen  sie im Landkreis Bad Kissingen stattfinden. Â
Auszug aus § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des  Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Der Verein ist uneigennützig tätig und verfolgt nicht eigene wirtschaftliche Zwecke…Â
Auszug aus § 8 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem 1., 2. und 3. Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassier und vier Beisitzern. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden repräsentiert aus je einem Vertreter a) des Landkreises b) der Stadt Bad Kissingen c) und zwei Vertretern aus dem privaten Unternehmensbereich.Â
Auszug aus § 12 Finanzierung 1.   Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden      und Zuschüsse aufgebracht. 2.   Die Höhe der Beiträge setzt die Mitgliederversammlung fest. 3.   Spenden können nur als zweckgebundene Spenden an den Verein gegeben werden. Â
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